Hinweisgeberschutz-Gesetz HinSchG / EU-Whistleblower-Richtlinie 2019

Neue Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ab Dezember 2021

Aus der EU-Whistleblower-Richtlinie wird nach mehr als 2 Jahren in der nationalen Umsetzung das deutsche Hinweisgeberschutz-Gesetz, Abkürzung HinSchG, mit dem Ziel, Hinweisgeber vor negativen Folgen zu schützen, wenn sie den Mut aufbringen, Verfehlungen von Unternehmen und Organisationen offenzulegen.

Update:
Am 27. Juli 22 hat die Bundesregierung laut Pressemitteilung den im April verabschiedeten Referentenentwurf des Hinweisgeberschutz-Gesetzes beschlossen. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde veröffentlicht, mit dem Inkrafttreten wird im September 2022 gerechnet.

Das neue Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Implementierung eines internen Meldesystems, in das Whistleblower 24/7 und barrierefrei (in jeder Sprache und auch anonym) Verstöße gegen Gesetze, ethisch-moralische Vergehen und Firmenrichtlinien melden können.

Wie kann diese Richtlinie in Unternehmen umgesetzt werden? Sind Sie schon vorbereitet?

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0727_Hinweisgeberschutz.html

 

Zusammenarbeit mit der Complian’se GmbH & Co. KG 22. Juli 2022

Die Complian´se GmbH & Co. KG ist die Servicegesellschaft für den sicheren Umgang mit allen Compliance-Themen in Unternehmen und speziell in der Umsetzung des Hinweisgeberschutz-Gesetzes.

Der Zusammenschluss von Compliance-Experten mit Erfahrung im Mittelstand ist ein unabhängiger Compliance-Dienstleister und organisiert mit Mandanten die Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen und Regelungen im Unternehmen. Somit bekommen Mandanten – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens – ein professionelles und individuell auf ihr Unternehmen abgestimmtes Compliance Management System und reduzieren die Haftungs- und Reputationsrisiken zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis!

Mehr dazu demnächst unter www.complian-se.com

Die Leistungen:

  • Weiterentwicklung des Profils von Compliance-Risiken zur Setzung der richtigen Prioritäten
  • Sicherstellung der Compliance-Dokumentation und des Compliance-Reporting zur Darstellung der Wirksamkeit und Information der Geschäftsführung
  • Aufbau einer wirkungsvollen Compliance Kommunikation für die Information und die Einbindung der Mitarbeitenden und anderer Stakeholder
  • Konzeption und Durchführung von Compliance-Schulungen und -Trainings für die relevanten Mitarbeitenden-Gruppen in individuellen Formaten
  • Digitales Hinweisgebersystem mit und ohne Übernahme der Aufgaben eines unabhängigen Ombudsmanns
    • Stellung eines digitalen Meldesystems
    • Übernahme der Hotline
    • Übernahme der Fallbearbeitung
    • Abbildung aller relevanten Prozesse
      • Einhaltung gesetzlich vorgegebener Fristen
      • Relevanzbeurteilung und Aufklärung eingehender Hinweise
      • Kommunikation mit Hinweisgebern und Betroffenen – DSGVO-konform

Complian’se GmbH & Co. KG ist eine Schwestergesellschaft der Unternehmensberatungsgesellschaft THE MAK’ED TEAM GmbH & Co. KG.