DATENSCHUTZ
Datenschutz ist spätestens seit Mai 2018 ein Muss für alle deutschen Selbständige / Unternehmer.
Die Auffassung, ich bin allein / habe nur einen Mini-Jobber etc. und brauche keinen Datenschutz, ist ein Märchen.
Gleich ob Sie 300 oder nur 3 Mitarbeiter beschäftigen, oder ein Freiberufler / Einzelkämpfer sind, alle dt. Unternehmer müssen ein Datenschutz-Management nachweisen können, d.h.
- eine individuell an ihr Geschäftsmodell angepasste Datenschutzerklärung anbieten, zum Einsatz auf der Homepage, zum Aushang und als Anlage zu Verträgen
- Einwilligungserklärungen von Interessenten / Kunden / Mitarbeitern einholen
- datenschutzkonform ihre Ablaufprozesse dokumentieren in einem sog. Verzeichnis für Verfahrenstätigkeiten
- Auftragsdatenvereinbarungen für bestimmte Subunternehmen schließen
- Dauer der Datenspeicherung und Löschkonzept dokumentieren
- Die eigene IT-Sicherheit auf den Prüfstand stellen und beschreiben
- Die eingesetzten technischen u. organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten niederlegen
- Verfahren zur Beantwortung von Betroffenen-Anfragen implementieren…
und Einiges mehr.
Mein Leistungsangebot:
- Stellung Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd zertifiziert) incl. jährlicher Audits, erforderlich bei Beschäftigung ab 20 Mitarbeitern
- Durchführung der Datenschutzberatung in Betriebsgrößen von Freiberufler bis KMU-Größen 250 Mitarbeiter
- Einführung und Umsetzung eines kompletten Datenschutz-Managements incl. Vorlagen-Stellung
- betriebsspezifische Dokumentation der Verarbeitungsvorgänge im Verfahrensverzeichnis
- Unterstützung bei Erstellung des IT-Sicherheits-Management-Systems.
- Mitarbeiter-Schulungen
- Ausbildung, Schulung, Supervision für interne Datenschutz-Koordinatoren
- Unterstützung von Webagenturen in der Gestaltung der unternehmens-individuell angepassten Datenschutzerklärung der Webseiten für deren Kunden
- Ausbildung von Mitarbeitern zu internen Datenschutz-Koordinatoren
Ihr Vorteil:
- Beratung aus Unternehmerhand
- Unkomplizierte rasche Umsetzung, individuell angepasste Prozesse
- Nachweis von Mitarbeiterschulungen und schriftliche Nachweise der gesamten Datenschutz-Dokumentation
- Arbeitsersparnis durch anpassbare Formular- und Dokumentations-Vorlagen
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten falls erforderlich
- Möglich sind 50% Förderung von max. 3000,– Euro Beratungshonorar über das BAFA für Organisationsberatung.
Als akkreditierte BAFA-Beraterin kann ich nach Klärung der Berechtigung die Fördermittel mit Ihnen beantragen