DATENSCHUTZ

Datenschutz ist spätestens seit Mai 2018 ein Muss für alle deutschen Selbständige / Unternehmer.

Die Auffassung, ich bin allein / habe nur einen Mini-Jobber etc. und brauche keinen Datenschutz, ist ein Märchen.
Gleich ob Sie 300 oder nur 3 Mitarbeiter beschäftigen, oder ein Freiberufler / Einzelkämpfer sind, alle dt. Unternehmer müssen ein Datenschutz-Management nachweisen können, d.h.

  • eine individuell an ihr Geschäftsmodell angepasste Datenschutzerklärung anbieten, zum Einsatz auf der Homepage, zum Aushang und als Anlage zu Verträgen
  • Einwilligungserklärungen von Interessenten / Kunden / Mitarbeitern einholen
  • datenschutzkonform ihre Ablaufprozesse dokumentieren in einem sog. Verzeichnis für Verfahrenstätigkeiten
  • Auftragsdatenvereinbarungen für bestimmte Subunternehmen schließen
  • Dauer der Datenspeicherung und Löschkonzept dokumentieren
  • Die eigene IT-Sicherheit auf den Prüfstand stellen und beschreiben
  • Die eingesetzten technischen u. organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten niederlegen
  • Verfahren zur Beantwortung von Betroffenen-Anfragen implementieren…

und Einiges mehr.

Mein Leistungsangebot:

  • Stellung Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd zertifiziert) incl. jährlicher Audits, erforderlich bei Beschäftigung ab 20 Mitarbeitern
  • Durchführung der Datenschutzberatung in Betriebsgrößen von Freiberufler bis KMU-Größen 250 Mitarbeiter
  • Einführung und Umsetzung eines kompletten Datenschutz-Managements incl. Vorlagen-Stellung
  • betriebsspezifische Dokumentation der Verarbeitungsvorgänge im Verfahrensverzeichnis
  • Unterstützung bei Erstellung des IT-Sicherheits-Management-Systems.
  • Mitarbeiter-Schulungen
  • Ausbildung, Schulung, Supervision für interne Datenschutz-Koordinatoren
  • Unterstützung von Webagenturen in der Gestaltung der unternehmens-individuell angepassten Datenschutzerklärung der Webseiten für deren Kunden
  • Ausbildung von Mitarbeitern zu internen Datenschutz-Koordinatoren

Ihr Vorteil:

  • Beratung aus Unternehmerhand
  • Unkomplizierte rasche Umsetzung, individuell angepasste Prozesse
  • Nachweis von Mitarbeiterschulungen und schriftliche Nachweise der gesamten Datenschutz-Dokumentation
  • Arbeitsersparnis durch anpassbare Formular- und Dokumentations-Vorlagen
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten falls erforderlich
  • Möglich sind 50% Förderung von max. 3000,– Euro Beratungshonorar über das BAFA für Organisationsberatung.

Als akkreditierte BAFA-Beraterin kann ich nach Klärung der Berechtigung die Fördermittel mit Ihnen beantragen