RISIKOMANAGEMENT

Risikomanagement ist in der Tat etwas, das kaum an Instituten gelehrt wird.

In meinem Universitäts-Studium der Betriebswirtschaft hatte ich viel theoretischen Input, während meiner Praktika und späteren beruflichen Tätigkeit kamen die praktischen Erfahrungen dazu – und später als Prokuristin und dann geschäftsführenden Gesellschafterin wurde mir bewusst, dass Fachkompetenz und Verantwortung auch bedeutet, Risikovorsorge zu leisten.

Ein(e) Geschäftsführer/in ist auch verantwortlich und in der Pflicht, wenn Leistungen wie bspw. Arbeitsschutz extern beauftragt werden, sie sind stets in der Kontrollpflicht! Nun, wenn das so ist, sollten Sie auch aktiv die Gestaltung Ihrer Verantwortung in die Hand nehmen.

Noch mehr als selbständige Unternehmer sind angestellte Geschäftsführer im Risiko, sie haften gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis und extern im Außenverhältnis ggf. nicht nur mit ihrem privaten Vermögen, sondern riskieren auch Freiheitsstrafen.

Ein Auszug an Stichworten dazu:

  • Liquidität
  • Arbeitsschutz
  • Geldwäsche
  • Geschäftsführer-Risiken
  • GoBD
  • Insolvenzantragspflicht
  • Insolvenzverschleppung
  • Kündigungsschutz (Geschäftsführer sind Organ der Gesellschaft und unterliegen nicht dem Kündigungsschutz)
  • Marktrisiko
  • Mutterschutz (weibliche Geschäftsführer sind Organ der Gesellschaft und genießen keinen Muttersschutz)
  • Notfallplan
  • Qualitäts-Risiken
  • Transparenz-Register
  • Zahlungsunfähigkeit

 

Mein Leistungsangebot:

Ich zeige Ihnen allgemeine Geschäftsrisiken auf bzw. erarbeite mit Ihnen Ihre individuellen Risiken, bezogen auf Ihre Aufgabe und den Geschäftsinhalt des Unternehmens.

Noch viel wichtiger: ich berate Sie zur individuellen Vorsorge, das meint weniger die passiven Versicherungen, sondern aktive Vorsorge durch Prozess-Gestaltungen, wirksame Delegation.

  • Arbeitsanweisungen
  • Prozessoptimierungen
  • Qualitätsmanagement
  • Risiko-Check und Vorsorge-Bausteine

 

Ihr Vorteil:

  • Ein gutes Gefühl der Absicherung schafft den erforderlichen Freiraum für das Kerngeschäft.
  • Erarbeitung der Prozesse mit den Mitarbeitern binden diese in Gestaltung und Verantwortung mit ein und erleichtern die Delegation.
  • Schlanke Einführung von Qualitätsmanagement durch anpassbare Formular- und Dokumentations-Vorlagen ermöglichen eine rasche umfassende Dokumentation.
  • Möglich sind 50% Förderung von max. 3000,– Euro Beratungshonorar über das BAFA für Organisationsberatung.
  • Als akkreditierte BAFA-Berater können wir für Sie und mit Ihnen nach Klärung der Berechtigung die Fördermittel beantragen.