Hinweisgeberschutz-Gesetz HinSchG / EU-Whistleblower-Richtlinie 2019

Neue Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ab Dezember 2021

Aus der EU-Whistleblower-Richtlinie wird nach mehr als 2 Jahren in der nationalen Umsetzung das deutsche Hinweisgeberschutz-Gesetz, Abkürzung HinSchG, mit dem Ziel, Hinweisgeber vor negativen Folgen zu schützen, wenn sie den Mut aufbringen, Verfehlungen von Unternehmen und Organisationen offenzulegen.

Update:
Am 27. Juli 22 hat die Bundesregierung laut Pressemitteilung den im April verabschiedeten Referentenentwurf des Hinweisgeberschutz-Gesetzes beschlossen. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde veröffentlicht, mit dem Inkrafttreten wird im September 2022 gerechnet.

Das neue Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Implementierung eines internen Meldesystems, in das Whistleblower 24/7 und barrierefrei (in jeder Sprache und auch anonym) Verstöße gegen Gesetze, ethisch-moralische Vergehen und Firmenrichtlinien melden können.

Wie kann diese Richtlinie in Unternehmen umgesetzt werden? Sind Sie schon vorbereitet?

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0727_Hinweisgeberschutz.html