TTDSG – umzusetzen für alle Betreiber von Webseiten

Neue Cookiebanner brauchen die Webseitenbetreiber

Es geht insbesondere um den Einsatz von Tracking-Cookies oder ähnlichen Technologien, die in den §§ 25 und 26 TTDSG geregelt werden. Intransparente Cookie-Banner werden künftig abmahnfähig, denn das Prinzip des neuen TTDSG, in Kraft seit 1.12.2021, erfordert die Einwilligung von Betroffenen stets, wenn Daten geteilt werden, z.B. mit den Diensten Google-Standorterfassung, Social Media und Messenger-Diensten, YouTube-Videos und weiteren Tools.
Das Ablehnen von Cookie-Speicherungen muss vordergründig angeboten und genauso einfach sein wie die Erteilung der Zustimmung. Hier lesen Sie hier, was ohne Einwilligung weiterhin geht, wofür Sie eine Einwilligung benötigen und welche Fehler Sie vermeiden sollten:

https://Gesetz-ttdsg.de