Compliance – neue EU-Richtlinie „Whistleblowing“

Ausgangslage:

Berichte über Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, #metoo-Aktivitäten und Rassismus-Debatten bewirkten in letzter Zeit eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Deutschland für sexuelle Belästigung, Missbrauch schlechthin und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Aktuelle Vorkommnisse im wirtschaftspolitischen Umfeld wie der WIRECARD-Skandal und die Masken-Affäre machen der Gesellschaft das Thema Compliance-Verstöße schmerzhaft bewusst.

Nun müssen sich auch außerhalb der Finanzwelt Unternehmen dem Thema ultimativ stellen und bis Ende des Jahres 2023 die Whistleblower EU-Richtlinie umsetzen: im Mittelstand, bei Gemeinden, Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Worum geht es im Detail, was sind die Ziele der Richtlinie, wie und bis wann ist sie umzusetzen, worauf kommt es an und wer ist betroffen?  

Neue Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ab Dezember 2021

Aus der EU-Whistleblower-Richtlinie wird in der nationalen Umsetzung das deutsche Hinweisgeberschutz-Gesetz, Abkürzung HinSchG, mit dem Ziel, Hinweisgeber vor negativen Folgen zu schützen, wenn sie den Mut aufbringen, Verfehlungen von Unternehmen und Organisationen offenzulegen.

Das neue Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und verpflichtet zur Implementierung eines Meldesystems, in das Whistleblower 24/7 und barrierefrei (in jeder Sprache und anonym) Verstöße gegen Gesetze, ethisch-moralische Vergehen und Firmenrichtlinien melden können.

Wie kann diese Richtlinie in Unternehmen umgesetzt werden? Sind Sie schon vorbereitet?

Details und weitere Ausführungen finden Sie im Bereich Compliance – Whistleblowing.